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Sicherheitsbeleuchtung FR

Funktionsprüfung Sicherheitsbeleuchtung – Freiburg

Die regelmäßige Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung ist gesetzlich vorgeschrieben und in DIN EN 50172 detailliert geregelt. Für Freiburger Betreiber – sei es ein kleines Hotel in der Altstadt oder eine große Klinik im Stadtteil Stühlinger – sind die Prüfintervalle und der Prüfumfang nach Gebäudenutzung unterschiedlich.

Ablauf der Funktionsprüfung

Die Funktionsprüfung gliedert sich in drei Stufen: Arbeitstägliche Sichtkontrolle – Zustand der Leuchten, Leuchtmittel und Rettungszeichen; kann durch eingewiesenes Personal erfolgen. Monatliche Kurzprüfung – Funktionstest durch Netzausfallsimulation, alle Leuchten und Rettungszeichen müssen kurzzeitig aufleuchten; prüft die Umschaltung und den Start der Leuchten. Jährliche Nennbetriebsdauerprüfung – vollständiger Test über die gesamte Nennbetriebsdauer (1 Stunde Standard, 3 Stunden bei Versammlungsstätten und Kliniken), Messung der Beleuchtungsstärke und Prüfung aller Rettungszeichen auf Erkennbarkeit. In Freiburg mit seinen vielen Versammlungsstätten – Messe, Konzerthaus, Stadion – ist die 3-Stunden-Prüfung oft maßgeblich.

Dokumentation

Alle Prüfergebnisse sind im Prüfbuch zu dokumentieren. Die arbeitstägliche Sichtkontrolle kann durch eine Strichliste erfasst werden, die monatliche und jährliche Prüfung erfordert einen detaillierten Prüfbericht. Betreiber in Freiburg müssen das Prüfbuch bei Brandschutzbegehungen und Gewerbeaufsichtsbesuchen vorlegen.

Normen und Richtlinien

Maßgeblich sind DIN EN 50172 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen), DIN EN 1838 (Notbeleuchtung), DIN VDE 0100-718 und 0100-560 sowie die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4. Beschreiben Sie Ihr Gebäude in Freiburg – wir vermitteln die Funktionsprüfung.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüfungen, Wartungen oder Reparaturen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Notbeleuchtungen oder Rettungszeichen durch. Kein zugelassener Sachkundiger und kein Fachbetrieb für Sicherheitsbeleuchtung. Die Prüfung, Wartung oder Reparatur erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.