+49 7732 9589471
Sicherheitsbeleuchtung FR

Mehrere Gebäude – Freiburg

Universität, Klinikverbund, Wohnungsbaugesellschaft oder Filialunternehmen – viele Organisationen in Freiburg betreiben Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in mehreren Gebäuden. Eine standortübergreifende Koordination spart Zeit, Kosten und schafft einheitliche Sicherheitsstandards.

Herausforderungen bei mehreren Gebäuden

Die Verwaltung von Sicherheitsbeleuchtung in mehreren Gebäuden in Freiburg bringt spezifische Herausforderungen mit sich: unterschiedliche Baujahre und damit verschiedene Leuchtentechnologien (von alten Röhrenleuchten bis zu modernen LED-Systemen), uneinheitliche Dokumentation aus Vorjahren, unterschiedliche Nutzungen (Büro, Labor, Lager, Versammlungsstätte) mit verschiedenen Prüfanforderungen, abweichende Prüftermine für jedes Gebäude sowie kein zentraler Überblick über offene Mängel und deren Beseitigung. Ein strukturiertes Mehrgebäude-Prüfmanagement löst diese Herausforderungen.

Zentrales Prüfmanagement

Wir erfassen alle Gebäude in Freiburg und Umgebung mit ihren Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, erstellen einen Prüfplan mit Terminen und Verantwortlichkeiten und koordinieren die Prüftermine so, dass betriebliche Abläufe möglichst wenig gestört werden. Für die Universität Freiburg mit ihren zahlreichen Institutsgebäuden, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, ist eine zentrale Prüfkoordination besonders sinnvoll.

Standorte in Freiburg und Umland

Unser Vermittlungsnetzwerk deckt Freiburg und das Umland ab: Lörrach, Emmendingen, Breisach, Müllheim und die Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Beschreiben Sie Anzahl und Lage Ihrer Gebäude – wir prüfen die mögliche Vermittlung für eine standortübergreifende Sicherheitsbeleuchtungsprüfung.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

Anfrage senden
Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüfungen, Wartungen oder Reparaturen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Notbeleuchtungen oder Rettungszeichen durch. Kein zugelassener Sachkundiger und kein Fachbetrieb für Sicherheitsbeleuchtung. Die Prüfung, Wartung oder Reparatur erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.