Rettungszeichen Prüfung – Freiburg
Rettungszeichen weisen im Notfall den Weg ins Freie – in Freiburger Gebäuden vom Einkaufszentrum über die Universität bis zur Tiefgarage. Ihre Sichtbarkeit und Erkennbarkeit sind nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 genau geregelt. Eine regelmäßige Prüfung ist für jeden Betreiber verpflichtend.
Was wird bei Rettungszeichen geprüft?
Die Prüfung von Rettungszeichen umfasst: Erkennungsweite – das Rettungszeichen muss aus der vorgesehenen Entfernung eindeutig erkennbar sein (Richtwert: Erkennungsweite = Formatgröße der Sicherheitsaussage × 100), Leuchtdichte und Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung, Zustand des Piktogramms (keine Vergilbung, keine Beschädigung), korrekte Montagehöhe (2,0 bis 2,5 m über Fußboden nach ASR A1.3), Aktualität des Piktogramms (DIN EN ISO 7010: Rettungsweg mit stilisierter Figur und Pfeilrichtung) sowie Funktion der Notbeleuchtung im Rettungszeichen (Hinterleuchtung oder Durchleuchtung). In Freiburg, etwa in den verwinkelten Fluchtwegen der historischen Altstadtgebäude oder in den weitläufigen Gängen des Universitätsklinikums, sind die Erkennungsweiten besonders sorgfältig zu prüfen.
Normen und Prüffristen
Rettungszeichen unterliegen der DIN EN ISO 7010 für die graphischen Symbole, der ASR A1.3 für die Kennzeichnung sowie der DIN EN 1838 für die beleuchteten Rettungszeichen. Die Prüffristen entsprechen denen der Sicherheitsbeleuchtung: monatliche Kurzprüfung, jährliche Vollprüfung mit Nennbetriebsdauertest. Alle Prüfungen sind im Prüfbuch zu dokumentieren.
Nicht beleuchtete Rettungszeichen
Auch nicht hinterleuchtete Rettungszeichen – etwa Nachleuchtpiktogramme (Fluoreszenz) – sind regelmäßig zu prüfen. Entscheidend ist die Nachleuchtdauer nach DIN 67510. Beschreiben Sie Ihre Rettungszeichen in Freiburg – wir vermitteln die Prüfung an Fachbetriebe.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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